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Zehn Jahre online, und wer sie trägt

Ein QR-Code auf einem Typenschild ist eine Entscheidung für ein Jahrzehnt. Das Typenschild lässt sich nicht nachträglich ändern — die Adresse dahinter also auch nicht.

Die Maschinenverordnung erlaubt die Betriebsanleitung in digitaler Form. Eine der vier Bedingungen lautet, dass sie während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine online zugänglich bleibt, mindestens jedoch zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen. Dieselbe Frist gilt für eine digital bereitgestellte EU-Konformitätserklärung.

Art. 10 Abs. 7 Buchst. cArt. 10 Abs. 8Art. 11 Abs. 7Art. 13 Abs. 13Art. 13 Abs. 9

Das eigentliche Risiko ist nicht rechtlich, sondern technisch

Zehn Jahre überdauern die meisten Website-Relaunches, mehrere Content-Management-Systeme und nicht selten den Anbieter selbst. Wer den QR-Code auf die Domain eines Dienstleisters richtet, hat eine Abhängigkeit von einem Jahrzehnt in Metall gestanzt.

Deshalb sagen wir es gegen unser eigenes Interesse: richten Sie den gedruckten Code auf Ihre eigene Domain und leiten Sie intern weiter. Dann bleibt die Kontrolle bei Ihnen, unabhängig davon, ob es normakte in zehn Jahren noch gibt.

Das schwächt unsere Kundenbindung. Es ist trotzdem der richtige Aufbau.

Der empfohlene Aufbau

Drei Ebenen, von denen nur die erste unveränderlich ist:

EbeneBeispielÄnderbar?
1. Aufdruck auf dem Typenschildihre-firma.de/a/M-2027-0413nein, gestanzt
2. Weiterleitung auf Ihrer Domain301 auf das aktuelle Zielja, jederzeit von Ihnen
3. Zielseite mit den DokumentenAnleitung, Erklärung, Unterstützungszeitraumja, Anbieter austauschbar

Die Kennung sollte sprechend und stabil sein: Typ oder Baureihe, Baujahr, Seriennummer — also genau die Angaben, die nach Art. 10 Abs. 5 ohnehin auf der Maschine stehen. Keine Zufallszeichenketten, keine Datenbank-IDs, kein Anbietername in der Adresse.

Was normakte dazu liefert

  • die Zielseite je Produkt, mit Anleitung, Erklärung und dem Enddatum des Unterstützungszeitraums nach Anhang II Nr. 7 CRA;
  • den QR-Code zum Aufdrucken, gegen die von Ihnen gewählte Adresse;
  • die Weiterleitungsregeln zum Einrichten auf Ihrer Domain;
  • den vollständigen Export in offenen Formaten, jederzeit;
  • die Zuordnungstabelle Kennung → Dokumente, damit die Zielseiten anderswo nachgebaut werden können.

Die Papierform bleibt Pflicht, wenn Laien betroffen sind

Bei Maschinen für nicht berufliche Nutzer — oder solchen, die unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von ihnen benutzt werden können — sind die wesentlichen Sicherheitsinformationen in Papierform beizulegen. Digital allein genügt dann nicht, egal wie gut das Portal ist.

Und unabhängig davon: auf Verlangen beim Kauf ist die Anleitung kostenlos in Papierform binnen eines Monats zu liefern.

Warum das Hosting die Pflicht nicht erfüllt

Die Aufbewahrungs- und Erreichbarkeitspflichten treffen den Hersteller. Sie gehen durch die Nutzung eines Dienstes nicht auf diesen über. Ein monatlich kündbarer Vertrag kann eine Zehnjahrespflicht schon der Laufzeit nach nicht tragen — und ein Anbieter, der etwas anderes verspricht, verspricht etwas, das er nicht halten kann.

Was ein Dienst leisten kann, ist Bequemlichkeit und Ordnung: dass die Dokumente vollständig, versioniert und exportierbar sind, und dass die Fristen nicht übersehen werden. Nachzulesen in unseren Nutzungsbedingungen, Ziffer 3 bis 5.

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Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024.

Die Angaben zu den Anhängen sind gegen die im Amtsblatt veröffentlichten Fassungen geprüft; sie sind sinngemäß wiedergegeben und gekürzt.

normakte ist eine Schreib- und Rechenhilfe und ersetzt weder die Konformitätsbewertung noch eine notifizierte Stelle noch eine Rechtsberatung.