normakte  /  Meldefristen

Meldefristen nach Artikel 14 CRA

Zwei Meldewege, vier Fristen, und eine Pflicht gegenüber den Nutzern, die getrennt davon läuft.

11.09.2026Meldepflichten gelten
24 h / 72 hab Kenntnis
14 Tage / 1 MonatAbschlussbericht

Schritt 1

Was ist eingetreten?

Nicht meldepflichtig sind Schwachstellen, die ohne böse Absicht zu Prüf-, Untersuchungs-, Behebungs- oder Offenlegungszwecken in gutem Glauben gefunden wurden (Erwägungsgrund 68). Freiwillig melden können Sie jederzeit nach Art. 15.