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Konformitäts­erklärung-Generator

Eine Erklärung für zwei Verordnungen. Unterliegt Ihr Produkt mehreren Rechtsakten, die eine EU-Konformitätserklärung verlangen, ist eine einzige Erklärung auszustellen. Für Maschinen gilt die Maschinenverordnung ab 20. Januar 2027; ist die Maschine zugleich ein Produkt mit digitalen Elementen, kommt die Cyberresilienz-Verordnung hinzu — mit ihren Hauptpflichten ab 11. Dezember 2027.

Erklärung und Unterlagen in einer Akte: mit Register der Anforderungen, Nachweisen und Typenschild mit QR-Code. Testakte kostenlos bis 20.01.2027.
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Warum nur eine Erklärung

Beide Verordnungen sagen dasselbe, fast im gleichen Wortlaut: unterliegt das Produkt mehreren Rechtsakten der Union, die eine EU-Konformitätserklärung vorschreiben, so wird eine einzige Erklärung für alle diese Rechtsakte ausgestellt, mit den Angaben der betreffenden Rechtsakte einschließlich der Fundstellen ihrer Veröffentlichung.

Der Hersteller einer Maschine, die zugleich ein Produkt mit digitalen Elementen ist, muss die Anforderungen beider Verordnungen erfüllen. Die Cyberresilienz-Verordnung tritt nicht an die Stelle der Maschinenverordnung, sie kommt hinzu.

Art. 21 Abs. 3 Verordnung (EU) 2023/1230 · Art. 28 Abs. 3 Verordnung (EU) 2024/2847 · Erwägungsgrund 53 CRA

Eingaben

Ihr Produkt

Welche Rechtsakte gelten
Hersteller
Produkt
Nur für die Cyberresilienz-Verordnung

Nicht Teil des Anhangs V, aber nach Art. 13 Abs. 19 beim Kauf klar anzugeben und nach Anhang II Nr. 7 in den Nutzerinformationen zu nennen. Der Unterstützungszeitraum beträgt in der Regel mindestens fünf Jahre – kürzer nur, wenn die erwartete Nutzungsdauer kürzer ist; im Maschinen- und Anlagenbau entsprechend länger.

Angewandte Normen und Spezifikationen

Anhang V Teil A Nr. 7 der Maschinenverordnung verlangt die Fundstellen einschließlich des Datums der Veröffentlichung im Amtsblatt. Wurde eine Norm nur teilweise angewandt, geben Sie an, welche Teile.

Konformitätsbewertung
Unterzeichnung

Erklärung

Entwurf


        

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Register mit allen Anforderungen der Maschinenverordnung, Risikobeurteilung, Unterlagen mit Prüfsumme und Typenschild mit QR-Code – an einem Ort. Eine Testakte ist kostenlos bis 20.01.2027.

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Ändert sich etwas, erfahren Sie es

Zu den harmonisierten Normen des Cyber Resilience Act ist bisher keine Fundstelle im Amtsblatt veröffentlicht, und die Kommission hat Leitlinien für Hersteller angekündigt, die beiden Verordnungen unterliegen. Beides ändert, was in Ihre Erklärung gehört.

Wir schreiben nur, wenn es etwas zu melden gibt: harmonisierte Normen zum CRA im Amtsblatt, neue Leitlinien der Kommission, etwa zum Zusammenspiel mit der Maschinenverordnung, oder Änderungen an den Stichtagen. Keine Werbung, jederzeit abbestellbar.

Quellen. Die Pflichtangaben stammen aus Anhang V Teil A der Verordnung (EU) 2023/1230 und Anhang V der Verordnung (EU) 2024/2847. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt veröffentlichte Wortlaut: ABl. L 165 vom 29.6.2023 und ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024.

Die Pflichtangaben sind gegen die im Amtsblatt veröffentlichten Fassungen geprüft (ABl. L 165 vom 29.6.2023 und ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024). Der Entwurf ist gleichwohl vor der Unterzeichnung gegen den Verordnungstext und die anwendbaren Rechtsakte zu prüfen.

Ihre Eingaben verlassen diese Seite nicht und werden nirgends gespeichert. normakte ist eine Schreibhilfe und keine Rechtsberatung.