normakte / CRA für Smart-Home und IoT
Vernetzte Haushaltsgeräte sind der typische Fall des Cyber Resilience Act. Entscheidend ist, ob das Gerät eine Sicherheitsfunktion hat – davon hängt das Verfahren ab.
| Gerät | Kategorie | Verfahren |
|---|---|---|
| Türschloss, Kamera, Babyphone, Alarmanlage | wichtig, Klasse I | Modul A mit harmonisierten Normen; sonst B+C oder H |
| Sprachassistent für das Zuhause | wichtig, Klasse I | wie oben |
| Steckdose, Thermostat, Leuchte ohne Sicherheitsfunktion | in der Regel Standard | interne Kontrolle (Modul A) |
Smart-Home-Produkte mit Sicherheitsfunktionen – etwa Türschlösser, Sicherheitskameras, Babyphones und Alarmanlagen – sowie virtuelle Assistenten für das intelligente Zuhause sind wichtige Produkte der Klasse I. Gleiches gilt für vernetztes Spielzeug mit sozialer Interaktion oder Ortung und für am Körper getragene Geräte zur Gesundheitsüberwachung oder für Kinder. Andere Geräte wie Steckdosen, Thermostate oder Leuchten ohne Sicherheitsfunktion fallen in der Regel in die Standardkategorie.
Keine einheitlichen Standardpasswörter, sichere Voreinstellungen ab Werk, Sicherheitsupdates – wo passend automatisch, mit einfacher Abschaltmöglichkeit –, so wenig Daten wie nötig und ein Unterstützungszeitraum, der der erwarteten Nutzungsdauer entspricht. Die Kontaktstelle für Schwachstellen gehört in die Nutzerinformationen.
Für Geräte mit WLAN, Bluetooth oder Mobilfunk gelten seit dem 1. August 2025 bereits Cybersicherheitsanforderungen der Funkanlagenrichtlinie (EN 18031). Der CRA kommt ab Dezember 2027 hinzu; die Nachweise lassen sich weiterverwenden.
Register, Einstufung, SBOM, Meldungen mit Fristen und Zielseite für die Nutzer – eine Testakte kostenlos bis 20.01.2027.
Quelle. Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.