normakte  /  Konformitätserklärung Maschine

Konformitätserklärung für Maschinen: Muster und häufige Fehler

Die Verordnung zählt ausdrücklich auf, was als formale Nichtkonformität gilt. Vier der sieben Punkte betreffen die Erklärung und die Unterlagen.

Mit der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität der Maschine. Sie ist fortlaufend zu aktualisieren und in die Sprachen zu übersetzen, die der Mitgliedstaat verlangt, in dem die Maschine in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.

Art. 21 Abs. 2Art. 21 Abs. 4Art. 46

Was als formale Nichtkonformität gilt

Stellt ein Mitgliedstaat einen dieser Punkte fest, verlangt er vom Wirtschaftsakteur, den Zustand zu beenden. Bleibt die Nichtkonformität bestehen, kann die Bereitstellung beschränkt oder untersagt und das Produkt zurückgerufen werden.

FeststellungGrundlage
Die CE-Kennzeichnung wurde unter Verletzung der Regeln angebrachtArt. 46 Abs. 1 Buchst. a
Die CE-Kennzeichnung wurde nicht angebrachtArt. 46 Abs. 1 Buchst. b
Die Kennnummer der notifizierten Stelle fehlt oder ist falsch angebrachtArt. 46 Abs. 1 Buchst. c
Die Erklärung wurde nicht oder nicht korrekt ausgestelltArt. 46 Abs. 1 Buchst. d
Die technischen Unterlagen sind nicht verfügbar oder unvollständigArt. 46 Abs. 1 Buchst. e
Die Kontaktangaben fehlen, sind falsch oder unvollständigArt. 46 Abs. 1 Buchst. f
Weitere Verwaltungsvorschriften der Art. 10 oder 13 sind nicht erfülltArt. 46 Abs. 1 Buchst. g

Sechs Fehler, die daraus folgen

  • Normen ohne Ausgabejahr. Nummer allein genügt nicht; seit der Verordnung kommt das Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt hinzu.
  • Teilweise angewandte Normen nicht gekennzeichnet. Wurde eine Norm nur in Teilen angewandt, sind diese Teile anzugeben.
  • Der Satz zur alleinigen Verantwortung fehlt. Er muss ausdrücklich in der Erklärung stehen.
  • Keine Modellzuordnung. Aus der Erklärung muss hervorgehen, für welches Modell sie ausgestellt ist.
  • Nicht aktualisiert. Ändern sich angewandte Vorschriften oder Normen, oder das Produkt wesentlich, ist die Erklärung anzupassen.
  • Zwei Erklärungen statt einer. Gelten mehrere Rechtsakte, ist genau eine auszustellen.

Unterliegt eine Maschine mehreren CE-Vorschriften, ist nur eine einzige EU-Konformitätserklärung für sämtliche dieser Rechtsakte auszustellen.

Art. 21 Abs. 3 Verordnung (EU) 2023/1230

Bei Selbstverifizierung: ein Satz, der oft fehlt

Wird die Konformität im Verfahren der internen Fertigungskontrolle bewertet — also ohne notifizierte Stelle, Modul A nach Anhang VI — muss die Erklärung dies benennen. Formulierung in der Praxis: „Die Maschine unterliegt dem Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle (Modul A).“

Erklärung jetzt erstellen

Kostenlos, ohne Registrierung. Text zum Kopieren oder als PDF drucken. Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht.

Generator öffnen

Weiterlesen

Quellen. Artikelverweise aus den im Amtsblatt veröffentlichten Fassungen: Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024.

Die Angaben zu den Anhängen sind gegen die im Amtsblatt veröffentlichten Fassungen geprüft (ABl. L 165 vom 29.6.2023, S. 1 ff., und ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024). Sie sind sinngemäß wiedergegeben und gekürzt; maßgeblich bleibt der amtliche Wortlaut.

normakte ist eine Schreib- und Rechenhilfe und ersetzt weder die Konformitätsbewertung noch eine notifizierte Stelle noch eine Rechtsberatung.