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So sieht eine Erklärung für zwei Verordnungen aus

Ein vollständig ausgefülltes Beispiel — Maschinenverordnung und Cyberresilienz-Verordnung in einer Erklärung, mit einem Auszug aus dem Synergienachweis. Ohne Anmeldung.

Fiktives Beispiel. Hersteller, Produkt und Daten sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung.
Beispiel-Dokument
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

Diese Erklärung wird als einzige EU-Konformitätserklärung für alle nachstehend
genannten Rechtsakte der Union ausgestellt.

1.  Hersteller
    Muster Maschinenbau GmbH, Musterstraße 1, 63739 Aschaffenburg, Deutschland
    Kontaktstelle: compliance@muster-maschinenbau.example

2.  Gegenstand der Erklärung
    Bezeichnung / Typ:   Verpackungsmaschine VPK-500
    Kennung:             VPK500-2027-0042 (Serien-Nr.)
    Baujahr:             2027
    Funktion:            automatisches Verpacken, vernetzt über Ethernet/OPC-UA
    Ende des Unterstützungszeitraums:  01/2037

3.  Diese Erklärung wird unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers
    ausgestellt.

4.  Der oben beschriebene Gegenstand erfüllt die einschlägige
    Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
    Maschinenverordnung (EU) 2023/1230:
      Es wird erklärt, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Sicherheits-
      und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs III nachgewiesen wurde.
    Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847:
      Es wird erklärt, dass das Produkt die grundlegenden Cybersicherheits-
      anforderungen des Anhangs I Teil I erfüllt und die eingerichteten Verfahren
      die Anforderungen des Anhangs I Teil II erfüllen.
    Richtlinie 2014/30/EU (elektromagnetische Verträglichkeit),
      ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79.

5.  Angewandte Normen und sonstige technische Spezifikationen
    EN ISO 12100:2010; EN ISO 13849-1:2023; EN IEC 62443-4-2:2019;
    EN IEC 61000-6-2:2019.

6.  Angewandtes Konformitätsbewertungsverfahren
    Maschinenverordnung: Interne Fertigungskontrolle (Modul A), Anhang VI.
    Cyberresilienz-Verordnung: Interne Kontrolle (Modul A), Anhang VIII Teil I.

7.  Unterzeichnung
    Ort und Datum:  Aschaffenburg, 20. Januar 2027
    Name, Funktion: M. Muster, Geschäftsführer
    Unterschrift:   ………………………………………………

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Auszug aus dem Synergienachweis

Erwägungsgrund 53 der Cyberresilienz-Verordnung verlangt, dass der Hersteller die Synergie zwischen den beiden Verordnungen selbst nachweist. In der Produktakte wird jeder Berührungspunkt des Anhangs III der zutreffenden CRA-Anforderung gegenübergestellt:

Anforderung MaschinenverordnungAbgedeckt durch CRASynergie
Anhang III 1.1.9 — Schutz gegen KorrumpierungAnhang I Teil I Nr. 1 Buchst. (3) — Schutz vor unbefugtem Zugriffnachgewiesen
Anhang III 1.2.1 — Sicherheit und Zuverlässigkeit der SteuerungenAnhang I Teil I Nr. 1 Buchst. (3) Buchst. a, b — Integrität, Verfügbarkeitnachgewiesen

In der Akte wird dieser Nachweis lebend geführt: offene Punkte werden markiert, und die Übersicht gehört als Synergienachweis in die technische Dokumentation.

Wer dahinter steht — und was mit Ihren Daten geschieht

normakte wird betrieben von der ITG Suisse Sagl, Lugano (Schweiz) — aus der fachlichen Praxis heraus, nicht als anonyme Software.

Die Pflichtangaben und Fristen stammen aus den amtlichen Fassungen im Amtsblatt der Verordnungen (EU) 2023/1230 und (EU) 2024/2847. Maßgeblich ist allein der amtliche Wortlaut; normakte ist eine Hilfe bei der Erstellung, keine Rechtsberatung.

Der Inhalt Ihrer Produktakte wird von keinem KI-Modell verarbeitet. Sie schreiben, normakte strukturiert und bewahrt — die Nachweise verlassen Ihre Akte nicht in Richtung eines Sprachmodells.

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