normakte  /  SBOM nach CRA

SBOM nach dem CRA: Pflicht, Inhalt, Erstellung

Der Cyber Resilience Act macht die Software-Stückliste zur Pflicht für alle Produkte mit digitalen Elementen. Ohne sie lässt sich weder Schwachstellenmanagement betreiben noch eine Meldung fristgerecht abgeben.

Was der CRA verlangt

Der Hersteller erfasst die im Produkt enthaltenen Komponenten in einer SBOM, in einem gängigen, maschinenlesbaren Format und mindestens mit den direkten Abhängigkeiten. Die SBOM gehört zur technischen Dokumentation und wird den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage vorgelegt; veröffentlichen muss man sie nicht.

Wie man sie erstellt

Für Software liefern Build-Werkzeuge und Paketmanager die Komponentenliste weitgehend automatisch; für Firmware und zugekaufte Module braucht es die Angaben der Lieferanten. Entscheidend ist, dass zu jeder ausgelieferten Version eine passende SBOM gespeichert wird.

Wofür sie gebraucht wird

Mit der SBOM gleicht der Hersteller neue Schwachstellen mit seinen Produkten ab. Wird eine Schwachstelle aktiv ausgenutzt, zeigt sie binnen Stunden, welche Produkte und Versionen betroffen sind – die Grundlage für die Frühwarnung binnen 24 Stunden.

InhaltBeispiel
Komponente und Versionopenssl 3.0.13
LieferantHerausgeber der Bibliothek oder des Moduls
Eindeutige Kennungz. B. Package URL oder CPE
Abhängigkeitenwelche Komponente welche andere einbindet
FormatCycloneDX oder SPDX, maschinenlesbar
StandDatum und zugehörige Produktversion
Anhang I Teil II CRAAnhang VII CRA

Die CRA-Akte für Ihr Produkt

Register mit allen CRA-Anforderungen, Einstufung, SBOM, Meldungen mit Fristen, Unterstützungszeitraum und Zielseite für die Nutzerinformationen – eine Testakte kostenlos bis 20.01.2027.

Testakte anlegenMeldefristen berechnen

Weiterlesen

Quelle. Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.