normakte / Typenschild
Das Typenschild ist das einzige Dokument, das sich nach der Auslieferung nicht mehr ändern lässt. Was ab dem 20. Januar 2027 darauf stehen muss — und warum der QR-Code darauf zehn Jahre halten muss.
| Angabe | Hinweis | Grundlage |
|---|---|---|
| Hersteller | Name, eingetragener Handelsname oder Marke und Postanschrift | Anhang III Nr. 1.7.3 |
| Kontakt | Website, E-Mail oder anderer digitaler Kontakt; eine einzige Anlaufstelle | Art. 10 Abs. 6 |
| Bezeichnung, Serie oder Typ | So, dass die Maschine eindeutig identifiziert werden kann | Art. 10 Abs. 5 |
| Serien- oder Chargennummer | Sofern vorhanden | Anhang III Nr. 1.7.3 |
| Baujahr | Das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde | Anhang III Nr. 1.7.3 |
| CE-Kennzeichnung | Bei Beteiligung einer notifizierten Stelle mit deren Kennnummer | Art. 24 |
| Zugang zur digitalen Anleitung | Wenn die Betriebsanleitung digital bereitgestellt wird, z. B. als QR-Code | Art. 10 Abs. 7 |
Das Typenschild wird einmal gedruckt und hält so lange wie die Maschine. Jede Adresse darauf muss mindestens zehn Jahre funktionieren.
Art. 10 Abs. 7 Verordnung (EU) 2023/1230
Wer die Betriebsanleitung digital bereitstellt, muss sie über die Lebensdauer der Maschine, mindestens zehn Jahre, online halten. Damit das klappt:
Fällt die Maschine auch unter den Cyber Resilience Act, muss der Käufer das Ende des Unterstützungszeitraums erkennen können, und es braucht eine Anlaufstelle für Schwachstellenmeldungen. Eine Zielseite hinter dem QR-Code ist dafür der praktische Ort.
Ein Beispiel mit erfundener Maschine: Anleitung mit früheren Fassungen, Erklärung, Kontakt und Unterstützungszeitraum.
Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Je nach Maschine kommen weitere Angaben hinzu (z. B. Explosionsschutz, Masse). Maßgeblich ist der amtliche Wortlaut.