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Vorlage: Richtlinie zur koordinierten Offenlegung von Schwachstellen

Der CRA verlangt eine Richtlinie zur koordinierten Offenlegung und eine Kontaktadresse für Schwachstellenmeldungen. Diese Vorlage liefert beides als Ausgangspunkt: ausfüllen, anpassen, veröffentlichen.

Was der CRA verlangt

Der Hersteller legt eine Richtlinie zur koordinierten Offenlegung von Schwachstellen fest und setzt sie um, erleichtert den Austausch von Informationen über Schwachstellen und nennt eine Kontaktadresse, über die Schwachstellen gemeldet werden können. Die Kontaktstelle gehört auch in die Informationen für die Nutzer.

Anhang I Teil II CRAAnhang II CRA

Die Fristen in der Vorlage (Bestätigung, Offenlegung) sind übliche Beispielwerte, keine gesetzlichen Vorgaben. Passen Sie sie an Ihre Abläufe an. Keine Rechtsberatung.

Die CRA-Akte für Ihr Produkt

Richtlinie, Kontaktstelle, Meldungen mit Fristen und Zielseite für die Nutzer an einem Ort – eine Testakte kostenlos bis 20.01.2027.

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Quelle. Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.