normakte / CRA für Steuerungen (SPS)
Wer Steuerungen als eigenes Produkt verkauft, ist Hersteller im Sinne des CRA. Wird die Steuerung in eine Maschine eingebaut, trägt der Maschinenhersteller die Pflichten für die Maschine als Ganzes.
| Fall | Wer ist Hersteller | Was gilt |
|---|---|---|
| SPS als eigenes Produkt verkauft | Hersteller der SPS | CRA, in der Regel Standardkategorie |
| SPS in eine Maschine eingebaut | Hersteller der Maschine | Maschinenverordnung und CRA für die Maschine |
| Engineering-Software verkauft | Hersteller der Software | CRA für die Software |
Speicherprogrammierbare Steuerungen stehen nicht ausdrücklich in Anhang III oder IV; sie fallen deshalb in der Regel in die Standardkategorie mit interner Kontrolle. Anders kann es sein, wenn die Kernfunktion einer dort genannten Kategorie entspricht. Prüfen Sie die Einstufung im Einzelfall.
Steuerungen bleiben oft zehn Jahre und länger im Einsatz: Der Unterstützungszeitraum muss das widerspiegeln, und Sicherheitsupdates müssen sich in laufenden Anlagen einspielen lassen. Die SBOM erfasst Betriebssystem, Laufzeitumgebung und Bibliotheken; auch die Engineering-Software kann selbst ein Produkt mit digitalen Elementen sein.
Ist die Steuerung Teil einer Maschine, gelten für die Maschine zugleich Maschinenverordnung und CRA. Die Anforderungen an den Schutz gegen Korruption und an Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen in Anhang III der Maschinenverordnung überschneiden sich mit den Cybersicherheitsanforderungen des CRA; Erwägungsgrund 53 verlangt, diese Synergien nachzuweisen.
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Quelle. Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.