normakte / Konformitätsbewertung
Ob Sie selbst bewerten dürfen oder eine notifizierte Stelle brauchen, hängt davon ab, ob die Maschine in Anhang I steht — und ob harmonisierte Normen alle Anforderungen abdecken.
| Maschine | Mögliche Verfahren | Notifizierte Stelle |
|---|---|---|
| Nicht in Anhang I | Interne Fertigungskontrolle (Modul A) | nein |
| Anhang I Teil B, harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen decken alles ab | Modul A, oder B+C, H, G | bei A nein, sonst ja |
| Anhang I Teil B, Normen decken nicht alles ab | EU-Baumusterprüfung + interne Fertigungskontrolle (B+C), umfassende Qualitätssicherung (H) oder Einzelprüfung (G) | ja |
| Anhang I Teil A | B+C, H oder G | immer |
Wird eine notifizierte Stelle beteiligt, steht deren Kennnummer neben der CE-Kennzeichnung. Die Vorschriften über notifizierte Stellen gelten seit dem 20. Januar 2024 — wer eine braucht, sollte früh anfragen.
Gewähltes Verfahren, Bescheinigungen und Erklärung zusammen — mit Artikelverweis.
Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.