normakte  /  Konformitätsbewertung

Konformitätsbewertung: welches Verfahren für welche Maschine

Ob Sie selbst bewerten dürfen oder eine notifizierte Stelle brauchen, hängt davon ab, ob die Maschine in Anhang I steht — und ob harmonisierte Normen alle Anforderungen abdecken.

MaschineMögliche VerfahrenNotifizierte Stelle
Nicht in Anhang IInterne Fertigungskontrolle (Modul A)nein
Anhang I Teil B, harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen decken alles abModul A, oder B+C, H, Gbei A nein, sonst ja
Anhang I Teil B, Normen decken nicht alles abEU-Baumusterprüfung + interne Fertigungskontrolle (B+C), umfassende Qualitätssicherung (H) oder Einzelprüfung (G)ja
Anhang I Teil AB+C, H oder Gimmer
Art. 25Anhang IArt. 24

Wird eine notifizierte Stelle beteiligt, steht deren Kennnummer neben der CE-Kennzeichnung. Die Vorschriften über notifizierte Stellen gelten seit dem 20. Januar 2024 — wer eine braucht, sollte früh anfragen.

Verfahren und Nachweise in einer Akte

Gewähltes Verfahren, Bescheinigungen und Erklärung zusammen — mit Artikelverweis.

Testakte anlegen

Weiterlesen

Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.