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Checkliste Maschinenverordnung 2027

Vierzehn Punkte, in der Reihenfolge des Verfahrens. Drucken Sie die Seite aus oder führen Sie die Punkte gleich als Akte.

Einstufen

  • Produkte erfasst, die ab dem 20.01.2027 in Verkehr gebracht werden — auch Lagerware
  • Je Produkt geklärt: Maschine, unvollständige Maschine oder dazugehöriges Produkt
  • Anhang I Teil A oder B geprüft
  • Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt; notifizierte Stelle angefragt, falls nötig

Beurteilen und dokumentieren

  • Risikobeurteilung gegen Anhang III fortgeschrieben, einschließlich Nr. 1.1.9 und 1.2.1
  • Technische Unterlagen nach Anhang IV vollständig
  • Bei sicherheitsrelevanter Software: Quellcode oder Programmierlogik auf Anfrage verfügbar
  • Aufbewahrung für mindestens zehn Jahre organisiert

Erklären und kennzeichnen

  • EU-Konformitäts- oder Einbauerklärung nach Anhang V neu gefasst
  • Eine Erklärung für alle anwendbaren Rechtsakte – schon bisher Pflicht: auf Vollständigkeit prüfen
  • Typenschild mit Baujahr und Kontakt; CE-Kennzeichnung
  • Betriebsanleitung: Papier oder digital mit Adresse, die zehn Jahre hält

Cyber Resilience Act

  • Geprüft, ob die Maschine ein Produkt mit digitalen Elementen ist
  • Meldeweg für Schwachstellen und Vorfälle festgelegt (gilt seit 11.09.2026)

Die Checkliste als Akte führen

Jeder Punkt mit Artikel, Stand und Nachweis — Testakte bis 20.01.2027 kostenlos.

Testakte anlegen

Weiterlesen

Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.