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Maschinen einkaufen ab 2027: was Sie vom Lieferanten verlangen sollten

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung. Wer eine Maschine mit veralteter Erklärung annimmt, holt sich das Problem ins eigene Haus. Eine Musterklausel für Bestellungen und eine Checkliste für die Abnahme.

Musterklausel für Bestellungen

Der Lieferant liefert für jede Maschine, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wird, eine EU-Konformitätserklärung – bei unvollständigen Maschinen eine Einbauerklärung samt Montageanleitung – nach der Verordnung (EU) 2023/1230; sobald anwendbar, auch nach der Verordnung (EU) 2024/2847 in derselben Erklärung. Die Erklärung nennt die angewandten Normen mit Ausgabejahr und Fundstelle im Amtsblatt. Werden Erklärung oder Betriebsanleitung digital bereitgestellt, hält der Lieferant sie mindestens zehn Jahre abrufbar; die Unversehrtheit der bereitgestellten Fassung muss nachprüfbar sein, zum Beispiel über Prüfsumme oder Prüfcode. Bei Maschinen mit digitalen Elementen teilt der Lieferant das Ende des Unterstützungszeitraums und eine Anlaufstelle für Sicherheitsmeldungen mit.

Musterformulierung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung; an Ihre Einkaufsbedingungen anpassen.

Checkliste für die Abnahme

  • CE-Kennzeichnung an der Maschine
  • Erklärung nach Verordnung (EU) 2023/1230 – nicht nur nach Richtlinie 2006/42/EG – bei Lieferung ab 20.01.2027
  • Bezeichnung, Typ und Seriennummer in Erklärung und Typenschild stimmen überein
  • Normen mit Ausgabejahr und Amtsblatt-Fundstelle
  • Typenschild mit Baujahr und Kontaktangaben des Herstellers
  • Betriebsanleitung in Ihrer Sprache – auf Papier oder digital mit Zugangsangabe
  • Unvollständige Maschine: Einbauerklärung und Montageanleitung; geklärt, wer die Gesamtanlage bewertet
  • Vernetzte Maschine: Unterstützungszeitraum und Sicherheitskontakt bekannt

Die Erklärung Ihres Lieferanten prüfen

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Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.