normakte / Formular und Vordruck
Ein amtliches Formular gibt es nicht. Anhang V Teil A gibt eine Struktur vor, kein Papier zum Ausfüllen — und genau deshalb kursieren so viele Vordrucke, die nicht mehr passen.
Die Verordnung schreibt einen Aufbau vor, nicht ein Layout. Jeder Vordruck ist zulässig, solange die zehn Angaben des Anhangs V Teil A vorhanden sind. Deshalb ist die Frage nicht, welches Formular das richtige ist, sondern ob der verwendete Vordruck die Angaben in der aktuellen Fassung trägt.
| Stelle | Vordruck nach 2006/42/EG | Ab 20.01.2027 |
|---|---|---|
| Normfundstellen | Nummer und Ausgabejahr | zusätzlich das Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt — Anhang V A Nr. 7 |
| Dokumentationsbevollmächtigter | musste benannt werden | entfällt |
| Bezeichnung des Rechtsakts | Richtlinie 2006/42/EG | Verordnung (EU) 2023/1230 |
Dazu kommen zwei Angaben, die in fast keinem kursierenden Vordruck vorgesehen sind: die Möglichkeit, den Gegenstand mit einer Farbabbildung zu identifizieren (Nr. 5), und — bei Hebemaschinen, die fest in ein Gebäude eingebaut und nur am Verwendungsort zusammengebaut werden können — die Anschrift des Montageorts (Nr. 3).
Wird die Konformität im Verfahren der internen Fertigungskontrolle bewertet, also ohne notifizierte Stelle, so ist das in der Erklärung zu benennen. Praktische Formulierung: „Die Maschine unterliegt dem Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle (Modul A).“
Und eine Entwarnung: die Nummerierung der Erklärung ist freiwillig. Der Hersteller kann ihr auf freiwilliger Basis eine Nummer zuteilen, er muss nicht.
Maßgeblich ist der Tag des Inverkehrbringens, nicht der Tag der Konstruktion und nicht der Tag des Auftrags. Bis zum 19. Januar 2027 die Fassung nach 2006/42/EG, ab dem 20. Januar die Fassung nach (EU) 2023/1230. Einen Übergangszeitraum gibt es nicht.
Wer im ersten Quartal 2027 liefert, braucht also die neue Fassung — und die Konstruktion dafür läuft heute.
Kostenlos, ohne Registrierung. Text zum Kopieren oder als PDF drucken. Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht.
Quellen. Artikelverweise aus den im Amtsblatt veröffentlichten Fassungen: Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024.
Die Angaben zu den Anhängen sind gegen die im Amtsblatt veröffentlichten Fassungen geprüft; sie sind sinngemäß wiedergegeben und gekürzt, maßgeblich bleibt der amtliche Wortlaut.
normakte ist eine Schreib- und Rechenhilfe und ersetzt weder die Konformitätsbewertung noch eine notifizierte Stelle noch eine Rechtsberatung.