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Wer unterschreibt die Konformitätserklärung?

Mit der Unterschrift übernimmt der Hersteller die alleinige Verantwortung für die Konformität der Maschine. Deshalb ist die Frage, wer unterschreibt, keine Formalie.

Was verlangt ist

Die EU-Konformitätserklärung wird im Namen des Herstellers unterzeichnet, mit Name und Funktion der unterzeichnenden Person sowie Ort und Datum der Ausstellung. Unterschreiben sollte jemand, der das Unternehmen rechtlich vertreten kann — in der Regel die Geschäftsführung oder eine ausdrücklich bevollmächtigte Person.

Wer nicht unterschreiben kann

Ein externer CE-Berater oder Konstrukteur kann die Erklärung vorbereiten, aber nicht an Stelle des Herstellers unterschreiben: er ist nicht der Hersteller. Den Dokumentationsbevollmächtigten der alten Richtlinie gibt es in der Maschinenverordnung nicht mehr.

Digital unterschreiben

Die Erklärung darf digital bereitgestellt werden. In der Praxis wird sie dann elektronisch oder als Scan der unterschriebenen Fassung abgelegt; entscheidend ist, dass Name, Funktion, Ort und Datum erkennbar sind und die Fassung nachträglich nicht unbemerkt geändert werden kann.

Anhang V Teil AArt. 10 Abs. 8

Wer unterschreibt die Konformitätserklärung?

Erklärung erstellen, im Register ablegen, Fassungen mit Prüfsumme sichern.

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Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.