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Funkanlagen: Cybersicherheit schon heute, der CRA kommt dazu

Produkte mit WLAN, Bluetooth oder Mobilfunk unterliegen bereits Cybersicherheitsanforderungen. Ab Dezember 2027 gilt zusätzlich der CRA.

Was heute gilt

Die delegierte Verordnung (EU) 2022/30 macht für internetfähige Funkanlagen Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU an Netzschutz, Datenschutz und Betrugsschutz verbindlich, seit dem 1. August 2025. Harmonisierte Normen dafür sind die Reihe EN 18031.

Was ab Dezember 2027 dazukommt

Der CRA ist breiter: Er verlangt zusätzlich Schwachstellenmanagement, SBOM, Unterstützungszeitraum, Sicherheitsupdates und Meldungen. Die Meldepflichten gelten bereits seit September 2026.

Was das praktisch heißt

Nachweise nach EN 18031 so führen, dass sie für den CRA weiterverwendbar sind, und die Anforderungen beider Rechtsakte in einer gemeinsamen Akte zuordnen. Die Konformitätserklärung nennt alle anwendbaren Rechtsakte.

Richtlinie 2014/53/EUVO (EU) 2022/30Anhang I CRA

Die CRA-Akte für Ihr Produkt

Register mit allen CRA-Anforderungen, Einstufung, SBOM, Meldungen mit Fristen, Unterstützungszeitraum und Zielseite für die Nutzerinformationen – eine Testakte kostenlos bis 20.01.2027.

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Quelle. Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.