normakte / CRA für digitale Produkte
Der CRA gilt für fast alle Produkte mit digitalen Elementen, die in der EU verkauft werden – vom vernetzten Gerät bis zur Software. Die Meldepflichten laufen seit September 2026, die übrigen Pflichten gelten ab Dezember 2027.
Hardware- und Softwareprodukte, deren Verwendung eine direkte oder indirekte Datenverbindung zu einem Gerät oder Netz einschließt: vernetzte Haushalts- und Industriegeräte, Router, Steuerungen, Firmware und Software, die als Produkt verkauft wird. Ausgenommen sind Bereiche mit eigenen Regeln, etwa Medizinprodukte, Kraftfahrzeuge und die Zivilluftfahrt.
Cybersicherheit von der Entwicklung an, Umgang mit Schwachstellen samt SBOM und kostenlosen Sicherheitsupdates, ein Unterstützungszeitraum von in der Regel mindestens fünf Jahren, Meldungen über die Plattform der ENISA, technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.
Für die meisten Produkte genügt die interne Kontrolle durch den Hersteller. Bestimmte wichtige oder kritische Produkte – etwa Router, Firewalls oder sichere Elemente – brauchen strengere Verfahren, teils mit einer notifizierten Stelle.
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 11.06.2026 | Vorschriften über notifizierte Stellen |
| 11.09.2026 | Meldepflichten für Schwachstellen und Vorfälle |
| 11.12.2027 | alle übrigen Pflichten, CE-Kennzeichnung nach CRA |
Register mit allen CRA-Anforderungen, Einstufung, SBOM, Meldungen mit Fristen, Unterstützungszeitraum und Zielseite für die Nutzerinformationen – eine Testakte kostenlos bis 20.01.2027.
Quelle. Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.