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CRA und NIS2: was gilt für wen?

Beide Regelwerke handeln von Cybersicherheit und haben ähnliche Meldefristen – sie betreffen aber verschiedene Dinge: der CRA das Produkt, NIS2 das Unternehmen.

CRANIS2
GegenstandProdukte mit digitalen ElementenEinrichtungen und ihre Netze und Dienste
WerHersteller, Importeure, Händlermittlere und große Einrichtungen in den genannten Sektoren
RechtsformVerordnung, unmittelbar anwendbarRichtlinie, nationale Umsetzung
Meldungenüber die Plattform der ENISAan die nationale zuständige Stelle
Fristen24 h, 72 h, Abschlussbericht24 h, 72 h, Abschlussbericht nach einem Monat

Was NIS2 regelt

Die NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 verpflichtet mittlere und große Einrichtungen bestimmter Sektoren, ihre eigenen Netze und Dienste abzusichern und erhebliche Sicherheitsvorfälle zu melden. Sie wird durch nationale Gesetze umgesetzt, deren Stand sich je Mitgliedstaat unterscheidet.

Wann beide gelten

Zu den Sektoren gehört auch die Herstellung von Maschinen, elektrischen Ausrüstungen sowie Datenverarbeitungs- und elektronischen Geräten. Ein Hersteller ab mittlerer Größe kann deshalb für seinen Betrieb unter NIS2 fallen und für seine Produkte unter den CRA.

Was das praktisch heißt

Zwei Meldewege: Vorfälle im eigenen Betrieb nach NIS2 an die nationale Stelle, aktiv ausgenutzte Schwachstellen und Vorfälle am Produkt nach CRA über die Plattform der ENISA. NIS2-Einrichtungen achten zudem auf die Sicherheit ihrer Lieferkette – und verlangen von Lieferanten zunehmend CRA-konforme Produkte.

RL (EU) 2022/2555Art. 14 CRA

Die CRA-Akte für Ihr Produkt

Register, Einstufung, SBOM, Meldungen mit Fristen und Zielseite für die Nutzer – eine Testakte kostenlos bis 20.01.2027.

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Quelle. Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.