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Erklärung, Dokumentation, CE: der formale Teil des CRA

Ab dem 11. Dezember 2027 tragen Produkte mit digitalen Elementen die CE-Kennzeichnung auch für den CRA. Dahinter stehen eine Erklärung und eine technische Dokumentation.

Die EU-Konformitätserklärung

Sie nennt Produkt, Hersteller, die erfüllten Anforderungen, angewandte Normen oder Spezifikationen und gegebenenfalls die notifizierte Stelle. Gilt für das Produkt weiteres EU-Recht, wird eine einzige Erklärung für alle Rechtsakte ausgestellt. Eine vereinfachte Erklärung mit Verweis auf die vollständige Fassung ist möglich.

Die technische Dokumentation

Beschreibung des Produkts und seiner Entwicklung, Cybersicherheits-Risikobewertung, SBOM, Angaben zum Umgang mit Schwachstellen, Prüfberichte und der festgelegte Unterstützungszeitraum. Aufbewahrung: mindestens zehn Jahre oder der Unterstützungszeitraum, wenn dieser länger ist.

Die CE-Kennzeichnung

Sichtbar am Produkt oder, wo das nicht möglich ist, an der Verpackung und in der Erklärung; bei Software in der Erklärung oder auf der begleitenden Website. Mit der Kennnummer der notifizierten Stelle, wenn eine beteiligt ist.

Anhang V CRAAnhang VI CRAAnhang VII CRA

Die CRA-Akte für Ihr Produkt

Register mit allen CRA-Anforderungen, Einstufung, SBOM, Meldungen mit Fristen, Unterstützungszeitraum und Zielseite für die Nutzerinformationen – eine Testakte kostenlos bis 20.01.2027.

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Quelle. Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.