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Schwachstellen: was der Hersteller dauerhaft leisten muss

Der CRA verlangt nicht nur ein sicheres Produkt beim Verkauf, sondern einen Prozess über den gesamten Unterstützungszeitraum.

Die Anforderungen

Komponenten in einer SBOM erfassen, Schwachstellen ohne Verzögerung beheben, Sicherheitsupdates – wo möglich getrennt von Funktionsupdates – kostenlos bereitstellen, regelmäßig testen und behobene Schwachstellen veröffentlichen.

Koordinierte Offenlegung

Der Hersteller legt eine Richtlinie zur koordinierten Offenlegung von Schwachstellen fest und nennt eine Kontaktadresse, über die Dritte Schwachstellen melden können. Diese Angaben gehören auch in die Informationen für die Nutzer.

Bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen

Dann greifen die Meldepflichten: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht – über die Plattform der ENISA.

Anhang I Teil II CRAAnhang II CRAArt. 14 CRA

Die CRA-Akte für Ihr Produkt

Register mit allen CRA-Anforderungen, Einstufung, SBOM, Meldungen mit Fristen, Unterstützungszeitraum und Zielseite für die Nutzerinformationen – eine Testakte kostenlos bis 20.01.2027.

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Quelle. Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.