normakte / Gebrauchtmaschinen
Eine gebrauchte Maschine braucht nicht automatisch eine neue CE-Kennzeichnung. Entscheidend ist, ob sie erstmals auf den EU-Markt kommt oder wesentlich verändert wird.
Eine Maschine, die bereits rechtmäßig in der EU in Verkehr gebracht wurde, kann weiterverkauft werden, ohne erneut bewertet zu werden. Für den Betreiber gelten weiterhin die Anforderungen an die sichere Benutzung von Arbeitsmitteln.
Eine gebrauchte Maschine aus einem Land außerhalb der EU wird beim Import erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt. Sie muss dann die Maschinenverordnung erfüllen wie eine neue: Konformitätsbewertung, technische Unterlagen, Erklärung, CE-Kennzeichnung.
Wird eine gebrauchte Maschine wesentlich verändert, gilt der Umbauende als Hersteller — für den veränderten Teil oder die ganze Maschine.
Wer eine gebrauchte Maschine mit ihrer ursprünglichen Erklärung nach Richtlinie 2006/42/EG weitergibt, ändert diese nicht: sie bleibt das Dokument zum ursprünglichen Inverkehrbringen.
Bewertung, Unterlagen und Erklärung für Import oder Umbau an einem Ort.
Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.