normakte / Gesamtheit von Maschinen
Wer mehrere Maschinen zu einer Anlage verbindet, die als Ganzes funktioniert, ist Hersteller dieser Gesamtheit. Ab dem 20. Januar 2027 gilt dafür die Maschinenverordnung – mit neuen Angaben in der Erklärung und Nachweisen, die über viele Lieferanten verteilt sind.
Eine Gesamtheit von Maschinen liegt vor, wenn mehrere Maschinen, unvollständige Maschinen oder beides so angeordnet und betätigt werden, dass sie als Ganzes funktionieren – typischerweise mit gemeinsamer Steuerung und gemeinsamen Sicherheitsfunktionen. Wer sie zusammenstellt, übernimmt für die Gesamtheit die Herstellerpflichten.
| Unterlage | Woher sie kommt |
|---|---|
| Risikobeurteilung der Gesamtheit, besonders der Schnittstellen: Not-Halt, übergreifende Sicherheitsfunktionen, Steuerung | eigene Arbeit |
| Konformitätserklärungen der zugekauften vollständigen Maschinen | Lieferanten |
| Einbauerklärungen und Montageanleitungen der unvollständigen Maschinen | Lieferanten |
| Nachweise für Druckgeräte und Baugruppen, Geräte für explosionsgefährdete Bereiche | Lieferanten und eigene Bewertung |
| Betriebsanleitung der Gesamtanlage | eigene Arbeit |
| Eine EU-Konformitätserklärung für die Gesamtheit | eigene Arbeit |
Diese Pflicht ist nicht neu: Die an den neuen Rechtsrahmen angeglichenen Richtlinien, etwa die Druckgeräte- und die ATEX-Richtlinie, verlangen sie seit 2016, und die Maschinenverordnung übernimmt sie ausdrücklich. Gilt für die Anlage mehr als ein Rechtsakt, der eine EU-Konformitätserklärung verlangt, wird eine einzige Erklärung ausgestellt, die alle nennt – etwa Maschinenverordnung, Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU und ATEX-Richtlinie 2014/34/EU. Für jeden Rechtsakt gelten weiterhin seine eigenen Anforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren. Hat die Steuerung eine Netzwerkanbindung, kommt ab dem 11. Dezember 2027 der Cyber Resilience Act hinzu.
Ob eine Anlage als Gesamtheit gilt und welche Rechtsakte im Einzelnen anwendbar sind, hängt vom konkreten Aufbau ab; maßgeblich sind die Rechtstexte und die Leitfäden der Kommission.
Erklärungen der Lieferanten, eigene Nachweise und die Gesamterklärung an einem Ort – mit Artikelverweis je Anforderung. Testakte bis 20.01.2027 kostenlos.
Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.