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Gesamtanlagen: eine Erklärung für Maschinen, Druckgeräte und ATEX

Wer mehrere Maschinen zu einer Anlage verbindet, die als Ganzes funktioniert, ist Hersteller dieser Gesamtheit. Ab dem 20. Januar 2027 gilt dafür die Maschinenverordnung – mit neuen Angaben in der Erklärung und Nachweisen, die über viele Lieferanten verteilt sind.

Wann eine Anlage eine Gesamtheit ist

Eine Gesamtheit von Maschinen liegt vor, wenn mehrere Maschinen, unvollständige Maschinen oder beides so angeordnet und betätigt werden, dass sie als Ganzes funktionieren – typischerweise mit gemeinsamer Steuerung und gemeinsamen Sicherheitsfunktionen. Wer sie zusammenstellt, übernimmt für die Gesamtheit die Herstellerpflichten.

Art. 3 Nr. 1Art. 10

Was in die Akte der Anlage gehört

UnterlageWoher sie kommt
Risikobeurteilung der Gesamtheit, besonders der Schnittstellen: Not-Halt, übergreifende Sicherheitsfunktionen, Steuerungeigene Arbeit
Konformitätserklärungen der zugekauften vollständigen MaschinenLieferanten
Einbauerklärungen und Montageanleitungen der unvollständigen MaschinenLieferanten
Nachweise für Druckgeräte und Baugruppen, Geräte für explosionsgefährdete BereicheLieferanten und eigene Bewertung
Betriebsanleitung der Gesamtanlageeigene Arbeit
Eine EU-Konformitätserklärung für die Gesamtheiteigene Arbeit

Eine Erklärung für alle Rechtsakte

Diese Pflicht ist nicht neu: Die an den neuen Rechtsrahmen angeglichenen Richtlinien, etwa die Druckgeräte- und die ATEX-Richtlinie, verlangen sie seit 2016, und die Maschinenverordnung übernimmt sie ausdrücklich. Gilt für die Anlage mehr als ein Rechtsakt, der eine EU-Konformitätserklärung verlangt, wird eine einzige Erklärung ausgestellt, die alle nennt – etwa Maschinenverordnung, Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU und ATEX-Richtlinie 2014/34/EU. Für jeden Rechtsakt gelten weiterhin seine eigenen Anforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren. Hat die Steuerung eine Netzwerkanbindung, kommt ab dem 11. Dezember 2027 der Cyber Resilience Act hinzu.

Art. 21 Abs. 3Anhang V

Ob eine Anlage als Gesamtheit gilt und welche Rechtsakte im Einzelnen anwendbar sind, hängt vom konkreten Aufbau ab; maßgeblich sind die Rechtstexte und die Leitfäden der Kommission.

Eine Akte je Anlage

Erklärungen der Lieferanten, eigene Nachweise und die Gesamterklärung an einem Ort – mit Artikelverweis je Anforderung. Testakte bis 20.01.2027 kostenlos.

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Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.