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Technische Dokumentation aktualisieren: wann und wie oft?

Eine feste Frist gibt es nicht. Die technische Dokumentation wird fortgeschrieben, sobald sich etwas ändert, auf das sich die Konformität stützt: die Maschine, ihre Herstellung, die angewandten Normen oder das Recht.

Art. 10 Abs. 4Art. 18Art. 31 Abs. 2

Fünf Anlässe für eine Aktualisierung

AnlassWas zu tun istGrundlage
Änderung an Konstruktion, Merkmalen oder Herstellungsverfahren der SerieRisikobeurteilung und betroffene Unterlagen prüfen und fortschreiben; ändern sich Angaben der Erklärung, eine neue Fassung ausstellenArt. 10 Abs. 4; für unvollständige Maschinen Art. 11 Abs. 4
Neue Fassung einer harmonisierten Norm oder Spezifikation, auf die sich die Erklärung stütztdie Änderungen bewerten, Normenliste und Erklärung anpassenArt. 10 Abs. 4
Inverkehrbringen ab dem 20. Januar 2027die Akte auf die Maschinenverordnung umstellen: grundlegende Anforderungen nach Anhang III, Erklärung nach Anhang VVerordnung (EU) 2023/1230
Wesentliche Veränderung nach dem Inverkehrbringenwer sie vornimmt, gilt als Hersteller: Konformitätsbewertung, Akte und Erklärung für die veränderte MaschineArt. 3 Nr. 16, Art. 18
Produkt mit digitalen Elementendie Dokumentation mindestens während des Unterstützungszeitraums laufend aktualisieren und die Bewertung der Cybersicherheitsrisiken fortschreibenArt. 31 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 3 CRA

Wie oft?

Die Verordnung nennt kein Intervall. In der Praxis bewährt sich ein doppelter Rhythmus: Jede Änderung an Maschine oder Fertigung läuft über einen Änderungsprozess, der die Akte mit erfasst; und einmal im Jahr wird geprüft, ob sich die im Amtsblatt veröffentlichten Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen geändert haben. Das ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Frist.

Was eine saubere Aktualisierung ausmacht

  • Datum, Anlass und Umfang jeder Änderung festhalten;
  • frühere Fassungen nicht überschreiben: Sie bleiben für die bereits ausgelieferten Maschinen maßgeblich;
  • ändern sich Angaben der Erklärung, eine neue Fassung mit Datum und Unterschrift ausstellen;
  • die Aufbewahrung im Blick behalten: Die Unterlagen werden mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen aufbewahrt.

Bestehende Erklärung prüfen

Der kostenlose Delta-Check liest Ihre bisherige Erklärung und zeigt, was ab dem 20. Januar 2027 nicht mehr passt. Auf Wunsch übergibt er den Text direkt an normakte – dort entsteht daraus die aktualisierte Akte.

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Häufige Fragen

Muss ich die Akte bereits verkaufter Maschinen auf die Maschinenverordnung umstellen?

Nein. Maßgeblich ist das Recht zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Anders bei einer wesentlichen Veränderung: Wer sie vornimmt, wird zum Hersteller und muss die Maschinenverordnung anwenden.

Wie lange müssen alte Fassungen aufbewahrt werden?

Die technischen Unterlagen mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen der Maschine; für Produkte mit digitalen Elementen zehn Jahre oder die Dauer des Unterstützungszeitraums, je nachdem, was länger ist (Art. 13 Abs. 13 CRA).

Weiterlesen

Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich bleibt der amtliche Wortlaut.

normakte ist eine Schreib- und Rechenhilfe und ersetzt weder die Konformitätsbewertung noch eine notifizierte Stelle noch eine Rechtsberatung.

Die Akte aktuell halten

Führen Sie die Akte selbst in normakte, mit versionierten Unterlagen – oder lassen Sie Ihre bestehende Akte in fünf Werktagen zum Festpreis aktualisieren.

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