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Aufbewahrungsfristen: zehn Jahre, und ab wann sie laufen

Die Frist beginnt nicht mit der Konstruktion, sondern mit dem Inverkehrbringen jedes einzelnen Exemplars. Wer Maschinen über Jahre baut, muss Unterlagen entsprechend länger halten.

WasWie langeGrundlage
Technische Unterlagen und EU-Konformitätserklärungmindestens 10 Jahre nach dem InverkehrbringenArt. 10 Abs. 3
Unterlagen der unvollständigen Maschine und Einbauerklärungmindestens 10 Jahre nach dem InverkehrbringenArt. 11
Digitale Betriebsanleitungonline über die Lebensdauer, mindestens 10 JahreArt. 10 Abs. 7
CRA: technische Dokumentation und Erklärungmindestens 10 Jahre oder der Unterstützungszeitraum, wenn längerArt. 13 CRA
CRA: Sicherheitsupdatesjedes Update mindestens 10 Jahre verfügbarArt. 13 CRA

Praktisch heißt das: die Frist läuft je Seriennummer. Für eine Maschine, die 2027 zum ersten Mal und 2032 zum letzten Mal ausgeliefert wird, müssen die Unterlagen bis mindestens 2042 verfügbar sein — in der Fassung, die für die jeweilige Auslieferung galt.

Zehn Jahre, ohne Ordnersuche

Jede Fassung mit Datum und Prüfsumme, Export jederzeit.

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Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.