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CRA-Checkliste: 14 Punkte

Vierzehn Punkte in der Reihenfolge, in der sie im Unternehmen anfallen. Zum Ausdrucken oder als Leitfaden für die Umsetzung.

Einstufen

  • Geprüft, ob das Produkt ein Produkt mit digitalen Elementen ist und keine Ausnahme greift
  • Kategorie bestimmt: Standard, wichtig (Klasse I oder II) oder kritisch
  • Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt; notifizierte Stelle angefragt, falls nötig
  • Meldeweg über die Plattform der ENISA eingerichtet (gilt seit 11.09.2026)

Entwickeln

  • Cybersicherheits-Risikobewertung dokumentiert
  • Grundlegende Anforderungen nach Anhang I Teil I umgesetzt, einschließlich sicherer Voreinstellungen
  • Komponenten in einer SBOM erfasst
  • Unterstützungszeitraum festgelegt und begründet

Betreiben

  • Richtlinie zur koordinierten Offenlegung und Kontaktstelle für Schwachstellen veröffentlicht
  • Sicherheitsupdates kostenlos, wo möglich getrennt und automatisch
  • Behobene Schwachstellen werden veröffentlicht

Erklären

  • Technische Dokumentation nach Anhang VII vollständig
  • Nutzerinformationen nach Anhang II, mit Ende des Unterstützungszeitraums
  • EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung ab 11.12.2027

Die CRA-Akte für Ihr Produkt

Register mit allen CRA-Anforderungen, Einstufung, SBOM, Meldungen mit Fristen, Unterstützungszeitraum und Zielseite für die Nutzerinformationen – eine Testakte kostenlos bis 20.01.2027.

Testakte anlegenMeldefristen berechnen

Weiterlesen

Quelle. Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.