normakte / Konformitätserklärung: Beispiel
Eine EU-Konformitätserklärung für eine erfundene Maschine, Feld für Feld ausgefüllt — damit sichtbar wird, was in jede Zeile gehört. Die Daten sind fiktiv, die Struktur ist echt.
Die zwingenden Angaben stehen in Anhang V Teil A der Maschinenverordnung. Das folgende Beispiel zeigt sie an einer fiktiven, vernetzten Etikettiermaschine. Die vollständige Liste der Pflichtfelder finden Sie unter die zehn Pflichtangaben; hier geht es darum, wie eine fertig ausgefüllte Erklärung aussieht.
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
1. Maschine (Modell/Typ, Serien-Nr.): Etikettiermaschine ETK-200, Serien-Nr. 2027-00412
2. Hersteller: Muster Maschinenbau GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, Deutschland
3. Diese Erklärung wird unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers ausgestellt.
4. Gegenstand: die oben bezeichnete Maschine, wie auf dem Typenschild identifiziert.
5. Der genannte Gegenstand entspricht den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union: der Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinen) und der Richtlinie 2014/30/EU (EMV).
6. Angewandte harmonisierte Normen: EN ISO 12100, EN 60204-1 (Beispiele).
7. Notifizierte Stelle: entfällt (Maschine nicht in Anhang I).
8. Ort und Datum: Musterstadt, 3. Februar 2027
9. Unterschrift: M. Muster, Geschäftsführer
Struktur nach Anhang V Teil A der Verordnung (EU) 2023/1230 — fiktives Beispiel
Rückverfolgbarkeit (Feld 1/4). Modell, Typ und eine eindeutige Kennung müssen die konkrete Maschine identifizieren — nicht nur eine Produktfamilie.
Alle Rechtsakte (Feld 5). Fällt die Maschine unter mehrere Rechtsakte, werden sie alle in einer Erklärung genannt, nicht in getrennten Dokumenten (Art. 21 Abs. 3).
Fundstellen der Normen (Feld 6). Normen werden mit Bezeichnung angegeben; eine pauschale Aussage „einschlägige Normen angewandt" genügt nicht.
Ist die Beispielmaschine zugleich ein Produkt mit digitalen Elementen, kommt die Cyberresilienz-Verordnung hinzu — als weiterer Rechtsakt in derselben Erklärung (Feld 5), nicht als zweites Dokument. Die dafür nötigen Nachweise gehören in die technischen Unterlagen.
Ein ausgefülltes Muster ist kein Ersatz für die eigene Prüfung: welche Rechtsakte und Normen für Ihre Maschine gelten, ergibt die Risikobeurteilung. Eine eigene Fassung erzeugt der Generator.
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Quellen. Artikelverweise aus den im Amtsblatt veröffentlichten Fassungen: Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024.
Die Angaben zu den Anhängen sind gegen die im Amtsblatt veröffentlichten Fassungen geprüft; sie sind sinngemäß wiedergegeben und gekürzt, maßgeblich bleibt der amtliche Wortlaut.
normakte ist eine Schreib- und Rechenhilfe und ersetzt weder die Konformitätsbewertung noch eine notifizierte Stelle noch eine Rechtsberatung.