normakte / Maschinen einkaufen
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung. Wer eine Maschine mit veralteter Erklärung annimmt, holt sich das Problem ins eigene Haus. Eine Musterklausel für Bestellungen und eine Checkliste für die Abnahme.
Der Lieferant liefert für jede Maschine, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wird, eine EU-Konformitätserklärung – bei unvollständigen Maschinen eine Einbauerklärung samt Montageanleitung – nach der Verordnung (EU) 2023/1230; sobald anwendbar, auch nach der Verordnung (EU) 2024/2847 in derselben Erklärung. Die Erklärung nennt die angewandten Normen mit Ausgabejahr und Fundstelle im Amtsblatt. Werden Erklärung oder Betriebsanleitung digital bereitgestellt, hält der Lieferant sie mindestens zehn Jahre abrufbar; die Unversehrtheit der bereitgestellten Fassung muss nachprüfbar sein, zum Beispiel über Prüfsumme oder Prüfcode. Bei Maschinen mit digitalen Elementen teilt der Lieferant das Ende des Unterstützungszeitraums und eine Anlaufstelle für Sicherheitsmeldungen mit.
Musterformulierung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung; an Ihre Einkaufsbedingungen anpassen.
Der Delta-Check zeigt in Sekunden, ob eine gelieferte Erklärung schon zur Maschinenverordnung passt – kostenlos, die Datei verlässt Ihren Browser nicht.
Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023; Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.