normakte / Bußgelder
Der CRA wird von nationalen Marktüberwachungsbehörden durchgesetzt. Die Geldbußen orientieren sich am weltweiten Jahresumsatz.
Bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen die grundlegenden Anforderungen und die zentralen Herstellerpflichten; bis zu 10 Mio. € oder 2 % bei anderen Pflichten; bis zu 5 Mio. € oder 1 % bei falschen oder unvollständigen Angaben gegenüber Behörden. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag.
Kleinst- und Kleinunternehmen werden für das Versäumen der 24-Stunden-Frist für die Frühwarnung nicht mit Geldbußen belegt; die übrigen Pflichten gelten auch für sie.
Unterlagen anfordern, Korrekturmaßnahmen verlangen, die Bereitstellung einschränken, Produkte vom Markt nehmen oder zurückrufen lassen. Eine geordnete technische Dokumentation ist die beste Vorbereitung.
Register mit allen CRA-Anforderungen, Einstufung, SBOM, Meldungen mit Fristen, Unterstützungszeitraum und Zielseite für die Nutzerinformationen – eine Testakte kostenlos bis 20.01.2027.
Quelle. Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847 vom 20.11.2024. Sinngemäß wiedergegeben; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut. normakte ersetzt keine Rechtsberatung.