normakte  /  Betriebsanleitung: Pflichtinhalte

Betriebsanleitung für Maschinen: was drinstehen muss

Die Verordnung nennt die Mindestangaben in einer langen Liste. Hier sind sie nach dem geordnet, wofür der Leser sie braucht – mit Fundstelle für jede Angabe.

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Kurz gesagt

  • Die Pflichtinhalte stehen in Anhang III 1.7.4; sie gelten für jede Maschine, auch wenn sonst keine Gefährdung aus Anhang III vorliegt (Anhang III Teil B Nr. 2).
  • Die Anleitung berücksichtigt auch die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung; bei Verbraucherprodukten den Kenntnisstand der Verbraucher.
  • Sprache: die vom Mitgliedstaat festgelegte, für die Nutzer leicht verständliche Sprache; die Anleitung muss das Produktmodell klar beschreiben (Art. 10 Abs. 7).
  • Ob auf Papier oder digital, regelt Art. 10 Abs. 7 – das Thema der Seite zur digitalen Betriebsanleitung.
Anhang III 1.7.4Art. 10 Abs. 7

Die Mindestangaben nach Gruppen

Die Liste nennt Mindestangaben „erforderlichenfalls“: Was für Ihre Maschine nicht zutrifft, entfällt. Was zutrifft, ergibt sich aus der Risikobeurteilung.

GruppeAngabeAnhang III 1.7.4.2 Nr. 1
IdentifikationFirmenname und vollständige Anschrift des Herstellers, gegebenenfalls des BevollmächtigtenBuchst. a
Bezeichnung der Maschine wie auf der Maschine selbst, ohne SeriennummerBuchst. b
EU-Konformitätserklärung oder Internetadresse bzw. maschinenlesbarer Code dazuBuchst. c
allgemeine Beschreibung der MaschineBuchst. d
VerwendungBeschreibung der bestimmungsgemäßen VerwendungBuchst. g
Warnhinweise zu Fehlanwendungen, zu denen es erfahrungsgemäß kommen kannBuchst. h
Beschreibung der Arbeitsplätze der BedienerBuchst. f
Hinweise zu Inbetriebnahme und Betrieb, gegebenenfalls zur Ausbildung oder EinarbeitungBuchst. k
Aufstellung und TransportAnleitungen zu Montage, Aufbau und Anschluss mit Zeichnungen, Schaltplänen und BefestigungenBuchst. i
Installations- und Montagevorschriften zur Verminderung von Lärm und VibrationenBuchst. j
Bedingungen der Standsicherheit in Betrieb, Transport, Montage, Demontage, Stillstand, Prüfung und bei StörungenBuchst. o
Sicherheitshinweise zu Transport, Handhabung und Lagerung mit Masse der Maschine und ihrer getrennt transportierten BauteileBuchst. p
SchutzAngaben zu RestrisikenBuchst. l
vom Nutzer zu treffende Schutzmaßnahmen, gegebenenfalls mit persönlicher SchutzausrüstungBuchst. m
Vorgehen bei Unfällen oder Störungen, gefahrloses Lösen von BlockierungenBuchst. q
Vorkehrungen, Geräte und Mittel zur sofortigen und schonenden Rettung von PersonenBuchst. v
WartungZeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen für Verwendung, Wartung, Instandsetzung und FunktionsprüfungBuchst. e
vom Nutzer durchzuführende Einrichtungs- und Wartungsarbeiten, vorbeugende WartungBuchst. r
Anleitung zum sicheren Einrichten und Warten mit den SchutzmaßnahmenBuchst. s
Spezifikation sicherheitsrelevanter ErsatzteileBuchst. t
wesentliche Merkmale der Werkzeuge, die angebracht werden könnenBuchst. n
EmissionenLuftschall: A-bewerteter Emissionsschalldruckpegel über 70 dB(A) oder die Angabe, dass er 70 dB(A) nicht übersteigt; C-bewerteter Spitzenwert über 63 Pa (130 dB); Schallleistungspegel, wenn 80 dB(A) überschritten – mit Unsicherheit, Betriebsbedingungen und MessmethodeBuchst. u
nichtionisierende Strahlung, die Personen schädigen kann, insbesondere Träger implantierbarer medizinischer GeräteBuchst. w
Emission gefährlicher Stoffe: Eigenschaften der Auffang- oder Filtereinrichtung und Durchsatz, Konzentration oder WirksamkeitBuchst. x

Was an anderen Stellen des Anhangs III hinzukommt

  • Inspektionen und Wartungsarbeiten mit Abständen; gegebenenfalls Verschleißteile und Austauschkriterien (1.3.2).
  • Befestigungsmittel, wenn die Standsicherheit sonst nicht gewährleistet ist (1.3.1); Hinweise zu Montagefehlern (1.5.4); spezielle Schutzeinrichtungen gegen Blockierung (1.3.7).
  • Nahrungsmittel-, Kosmetik- und Pharmamaschinen: Reinigungs-, Desinfektions- und Spülmittel und -verfahren (2.1.2).
  • Handgehaltene und handgeführte Maschinen: Vibrationswerte für das Hand-Arm-System (2.2.1).
  • Mobile Maschinen: Vibrationswerte für Hand-Arm-System und Ganzkörper; bei autonomen mobilen Maschinen die Merkmale der Bewegungs-, Arbeits- und Gefahrenbereiche (3.6.3).
  • Verkaufsprospekte dürfen der Anleitung bei Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht widersprechen und müssen dieselben Emissionsangaben enthalten (1.7.5).

Regeln für die Abfassung

Die Anleitung berücksichtigt nicht nur die bestimmungsgemäße Verwendung, sondern auch die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung. Bei Maschinen für Verbraucher sind Kenntnisstand und Verständnisfähigkeit zu berücksichtigen, die von solchen Bedienern vernünftigerweise erwartet werden können. Die Wartungsanleitung für Fachpersonal des Herstellers oder seines Bevollmächtigten darf in nur einer Amtssprache der Union abgefasst sein, die dieses Personal versteht (Anhang III 1.7.4).

Weil die Restrisiken in die Anleitung gehören, wird sie sinnvoll nach der Risikobeurteilung geschrieben: Die dritte Stufe der Rangfolge in Anhang III 1.1.2 – Unterrichtung über Restrisiken – landet genau hier.

Häufige Fragen

Muss die Betriebsanleitung digital sein?

Nein. Sie darf digital bereitgestellt werden, wenn die Bedingungen von Art. 10 Abs. 7 erfüllt sind; auf Verlangen beim Kauf gibt es sie innerhalb eines Monats kostenlos auf Papier.

In welcher Sprache?

In der vom Mitgliedstaat festgelegten, für die Nutzer leicht verständlichen Sprache (Art. 10 Abs. 7). Für Deutschland verlangt § 2 des Maschinenverordnung-Durchführungsgesetzes die deutsche Sprache.

Reicht eine Anleitung für mehrere Varianten?

Die Anleitung muss das Produktmodell, dem sie entspricht, klar beschreiben (Art. 10 Abs. 7). Gemeinsame Anleitungen sind möglich, wenn eindeutig ist, was für welches Modell gilt.

Was, wenn der Schalldruckpegel unter 70 dB(A) liegt?

Dann ist genau das anzugeben (1.7.4.2 Nr. 1 Buchst. u). Ein fehlender Wert ist keine zulässige Angabe.

Und bei unvollständigen Maschinen?

Statt der Betriebsanleitung gehört eine Montageanleitung nach Anhang XI dazu (Art. 11 Abs. 7).

Die Anleitung aus der Akte speisen

Restrisiken, Emissionswerte und Wartungsangaben stehen schon in der Risikobeurteilung – normakte führt sie für die Anleitung zusammen. Testakte kostenlos bis 20.01.2027.

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Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023, einschließlich der Berichtigung vom 1.4.2025; Richtlinie 2006/42/EG für die bisherige Rechtslage.

Die Angaben sind gegen den amtlichen Wortlaut geprüft, sinngemäß wiedergegeben und gekürzt; maßgeblich bleibt der amtliche Wortlaut.

normakte ist eine Schreib- und Rechenhilfe und ersetzt weder die Konformitätsbewertung noch eine notifizierte Stelle, eine sicherheitstechnische Beurteilung durch Fachleute oder eine Rechtsberatung.

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