normakte / Betriebsanleitung: Pflichtinhalte
Die Verordnung nennt die Mindestangaben in einer langen Liste. Hier sind sie nach dem geordnet, wofür der Leser sie braucht – mit Fundstelle für jede Angabe.
Die Liste nennt Mindestangaben „erforderlichenfalls“: Was für Ihre Maschine nicht zutrifft, entfällt. Was zutrifft, ergibt sich aus der Risikobeurteilung.
| Gruppe | Angabe | Anhang III 1.7.4.2 Nr. 1 |
|---|---|---|
| Identifikation | Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers, gegebenenfalls des Bevollmächtigten | Buchst. a |
| Bezeichnung der Maschine wie auf der Maschine selbst, ohne Seriennummer | Buchst. b | |
| EU-Konformitätserklärung oder Internetadresse bzw. maschinenlesbarer Code dazu | Buchst. c | |
| allgemeine Beschreibung der Maschine | Buchst. d | |
| Verwendung | Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung | Buchst. g |
| Warnhinweise zu Fehlanwendungen, zu denen es erfahrungsgemäß kommen kann | Buchst. h | |
| Beschreibung der Arbeitsplätze der Bediener | Buchst. f | |
| Hinweise zu Inbetriebnahme und Betrieb, gegebenenfalls zur Ausbildung oder Einarbeitung | Buchst. k | |
| Aufstellung und Transport | Anleitungen zu Montage, Aufbau und Anschluss mit Zeichnungen, Schaltplänen und Befestigungen | Buchst. i |
| Installations- und Montagevorschriften zur Verminderung von Lärm und Vibrationen | Buchst. j | |
| Bedingungen der Standsicherheit in Betrieb, Transport, Montage, Demontage, Stillstand, Prüfung und bei Störungen | Buchst. o | |
| Sicherheitshinweise zu Transport, Handhabung und Lagerung mit Masse der Maschine und ihrer getrennt transportierten Bauteile | Buchst. p | |
| Schutz | Angaben zu Restrisiken | Buchst. l |
| vom Nutzer zu treffende Schutzmaßnahmen, gegebenenfalls mit persönlicher Schutzausrüstung | Buchst. m | |
| Vorgehen bei Unfällen oder Störungen, gefahrloses Lösen von Blockierungen | Buchst. q | |
| Vorkehrungen, Geräte und Mittel zur sofortigen und schonenden Rettung von Personen | Buchst. v | |
| Wartung | Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen für Verwendung, Wartung, Instandsetzung und Funktionsprüfung | Buchst. e |
| vom Nutzer durchzuführende Einrichtungs- und Wartungsarbeiten, vorbeugende Wartung | Buchst. r | |
| Anleitung zum sicheren Einrichten und Warten mit den Schutzmaßnahmen | Buchst. s | |
| Spezifikation sicherheitsrelevanter Ersatzteile | Buchst. t | |
| wesentliche Merkmale der Werkzeuge, die angebracht werden können | Buchst. n | |
| Emissionen | Luftschall: A-bewerteter Emissionsschalldruckpegel über 70 dB(A) oder die Angabe, dass er 70 dB(A) nicht übersteigt; C-bewerteter Spitzenwert über 63 Pa (130 dB); Schallleistungspegel, wenn 80 dB(A) überschritten – mit Unsicherheit, Betriebsbedingungen und Messmethode | Buchst. u |
| nichtionisierende Strahlung, die Personen schädigen kann, insbesondere Träger implantierbarer medizinischer Geräte | Buchst. w | |
| Emission gefährlicher Stoffe: Eigenschaften der Auffang- oder Filtereinrichtung und Durchsatz, Konzentration oder Wirksamkeit | Buchst. x |
Die Anleitung berücksichtigt nicht nur die bestimmungsgemäße Verwendung, sondern auch die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung. Bei Maschinen für Verbraucher sind Kenntnisstand und Verständnisfähigkeit zu berücksichtigen, die von solchen Bedienern vernünftigerweise erwartet werden können. Die Wartungsanleitung für Fachpersonal des Herstellers oder seines Bevollmächtigten darf in nur einer Amtssprache der Union abgefasst sein, die dieses Personal versteht (Anhang III 1.7.4).
Weil die Restrisiken in die Anleitung gehören, wird sie sinnvoll nach der Risikobeurteilung geschrieben: Die dritte Stufe der Rangfolge in Anhang III 1.1.2 – Unterrichtung über Restrisiken – landet genau hier.
Nein. Sie darf digital bereitgestellt werden, wenn die Bedingungen von Art. 10 Abs. 7 erfüllt sind; auf Verlangen beim Kauf gibt es sie innerhalb eines Monats kostenlos auf Papier.
In der vom Mitgliedstaat festgelegten, für die Nutzer leicht verständlichen Sprache (Art. 10 Abs. 7). Für Deutschland verlangt § 2 des Maschinenverordnung-Durchführungsgesetzes die deutsche Sprache.
Die Anleitung muss das Produktmodell, dem sie entspricht, klar beschreiben (Art. 10 Abs. 7). Gemeinsame Anleitungen sind möglich, wenn eindeutig ist, was für welches Modell gilt.
Dann ist genau das anzugeben (1.7.4.2 Nr. 1 Buchst. u). Ein fehlender Wert ist keine zulässige Angabe.
Statt der Betriebsanleitung gehört eine Montageanleitung nach Anhang XI dazu (Art. 11 Abs. 7).
Restrisiken, Emissionswerte und Wartungsangaben stehen schon in der Risikobeurteilung – normakte führt sie für die Anleitung zusammen. Testakte kostenlos bis 20.01.2027.
Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023, einschließlich der Berichtigung vom 1.4.2025; Richtlinie 2006/42/EG für die bisherige Rechtslage.
Die Angaben sind gegen den amtlichen Wortlaut geprüft, sinngemäß wiedergegeben und gekürzt; maßgeblich bleibt der amtliche Wortlaut.
normakte ist eine Schreib- und Rechenhilfe und ersetzt weder die Konformitätsbewertung noch eine notifizierte Stelle, eine sicherheitstechnische Beurteilung durch Fachleute oder eine Rechtsberatung.