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Harmonisierte Normen: wann sie unter der Maschinenverordnung die Konformität vermuten lassen

Normen sind freiwillig – aber wer sie anwendet, muss weniger beweisen. Entscheidend ist, ob die Fundstelle für die Verordnung im Amtsblatt steht und welche Anforderungen sie abdeckt.

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Kurz gesagt

  • Bei Übereinstimmung mit harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt veröffentlicht sind, wird die Konformität mit den abgedeckten Anforderungen des Anhangs III vermutet (Art. 20 Abs. 1).
  • Normen sind freiwillig; andere technische Lösungen sind zulässig, wenn die Konformität in den technischen Unterlagen nachgewiesen wird (Erwägungsgrund 48).
  • Fehlen Normen, kann die Kommission gemeinsame Spezifikationen erlassen, die ebenfalls eine Vermutung begründen (Art. 20 Abs. 3 und 6).
  • Für Anhang I Teil B entscheidet die Normenlage, ob Modul A zulässig ist (Art. 25 Abs. 3).
Art. 20Art. 3 Nr. 24Art. 25 Abs. 3Anhang V Teil A

Wie die Vermutung funktioniert

Die Vermutung gilt nur für die Anforderungen, die die Norm oder ihre Teile tatsächlich abdecken (Art. 20 Abs. 1). Welche das sind, steht in einem informativen Anhang der Norm, der Abschnitte der Norm den Anforderungen des Rechtsakts zuordnet. Für die Verordnung werden Normen um einen solchen Anhang für Anhang III ergänzt; unter der Richtlinie war es der Anhang ZA zu Anhang I der Richtlinie. Was die Norm nicht abdeckt, müssen Sie anders nachweisen.

Die Stufen im Überblick

InstrumentWas es bewirktFundstelle
Harmonisierte Norm mit Fundstelle im AmtsblattKonformitätsvermutung für die abgedeckten AnforderungenArt. 20 Abs. 1
Normungsauftrag der KommissionEuropäische Normungsorganisationen erarbeiten Normen zu Anhang IIIArt. 20 Abs. 2
Gemeinsame Spezifikation (Durchführungsrechtsakt)Ausweichlösung, wenn Normen fehlen, verzögert oder unzureichend sind; begründet ebenfalls eine VermutungArt. 20 Abs. 3, 6
Eigene technische Lösungzulässig, ohne Vermutung; Nachweis in den technischen UnterlagenErwägungsgrund 48, Anhang IV
Einwand eines MitgliedstaatsKommission prüft eine gemeinsame Spezifikation, die Anhang III nicht vollständig entsprichtArt. 20 Abs. 8

Normen unter der Richtlinie gelten nicht automatisch weiter

Die Vermutung knüpft an Fundstellen an, die für diese Verordnung veröffentlicht sind. Prüfen Sie für jede Norm, die Sie in die Erklärung schreiben wollen, ob und mit welcher Ausgabe sie für die Verordnung gelistet ist und welche Anforderungen sie abdeckt – besonders bei den neuen Themen Software, Cybersicherheit und selbstentwickelndes Verhalten.

Was in die Erklärung und die Akte gehört

  • In der EU-Konformitätserklärung: die angewandten harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen mit Ausgabe und Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt; bei teilweiser Anwendung die angewandten Teile (Anhang V Teil A Nr. 7).
  • In den technischen Unterlagen: die Referenzen der angewandten harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen (Anhang IV Teil A).
  • Bei eigener Lösung: der Nachweis, wie die jeweilige Anforderung des Anhangs III erfüllt ist.
  • Bei Serienfertigung: Änderungen der Normen sind angemessen zu berücksichtigen (Art. 10 Abs. 4).

Typ-A-, Typ-B- und Typ-C-Normen

In der Maschinensicherheit unterscheidet man Grundnormen (Typ A, etwa EN ISO 12100), Gruppennormen zu Sicherheitsaspekten oder Schutzeinrichtungen (Typ B) und Produktnormen für bestimmte Maschinenarten (Typ C). Eine Typ-C-Norm geht für ihre Maschinenart in der Regel vor; ob sie eine Vermutung auslöst, hängt aber wie bei allen Normen von der Fundstelle im Amtsblatt ab.

Häufige Fragen

Muss ich harmonisierte Normen anwenden?

Nein. Sie sind freiwillig. Wer andere Lösungen wählt, weist die Erfüllung der Anforderungen in den technischen Unterlagen nach (Erwägungsgrund 48).

Reicht die Normnummer in der Erklärung?

Nein. Anzugeben sind die Norm mit Ausgabe und das Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt (Anhang V Teil A Nr. 7).

Was, wenn es für meine Maschine noch keine Norm unter der Verordnung gibt?

Dann fehlt die Vermutung, und Sie weisen die Anforderungen direkt nach. Bei Anhang I Teil B ist Modul A in diesem Fall nicht zulässig (Art. 25 Abs. 3).

Gibt es Sonderregeln in einer Krise?

Ja. Für einen Binnenmarkt-Notfall wurden Notfallverfahren eingefügt, darunter eine besondere Konformitätsvermutung (Art. 25a ff.). Sie greifen nur, wenn der Notfallmodus aktiviert ist.

Normen mit Ausgabe und Datum führen

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Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023, einschließlich der Berichtigung vom 1.4.2025; Richtlinie 2006/42/EG für die bisherige Rechtslage.

Die Angaben sind gegen den amtlichen Wortlaut geprüft, sinngemäß wiedergegeben und gekürzt; maßgeblich bleibt der amtliche Wortlaut.

normakte ist eine Schreib- und Rechenhilfe und ersetzt weder die Konformitätsbewertung noch eine notifizierte Stelle, eine sicherheitstechnische Beurteilung durch Fachleute oder eine Rechtsberatung.

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