normakte / Harmonisierte Normen
Normen sind freiwillig – aber wer sie anwendet, muss weniger beweisen. Entscheidend ist, ob die Fundstelle für die Verordnung im Amtsblatt steht und welche Anforderungen sie abdeckt.
Die Vermutung gilt nur für die Anforderungen, die die Norm oder ihre Teile tatsächlich abdecken (Art. 20 Abs. 1). Welche das sind, steht in einem informativen Anhang der Norm, der Abschnitte der Norm den Anforderungen des Rechtsakts zuordnet. Für die Verordnung werden Normen um einen solchen Anhang für Anhang III ergänzt; unter der Richtlinie war es der Anhang ZA zu Anhang I der Richtlinie. Was die Norm nicht abdeckt, müssen Sie anders nachweisen.
| Instrument | Was es bewirkt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Harmonisierte Norm mit Fundstelle im Amtsblatt | Konformitätsvermutung für die abgedeckten Anforderungen | Art. 20 Abs. 1 |
| Normungsauftrag der Kommission | Europäische Normungsorganisationen erarbeiten Normen zu Anhang III | Art. 20 Abs. 2 |
| Gemeinsame Spezifikation (Durchführungsrechtsakt) | Ausweichlösung, wenn Normen fehlen, verzögert oder unzureichend sind; begründet ebenfalls eine Vermutung | Art. 20 Abs. 3, 6 |
| Eigene technische Lösung | zulässig, ohne Vermutung; Nachweis in den technischen Unterlagen | Erwägungsgrund 48, Anhang IV |
| Einwand eines Mitgliedstaats | Kommission prüft eine gemeinsame Spezifikation, die Anhang III nicht vollständig entspricht | Art. 20 Abs. 8 |
Die Vermutung knüpft an Fundstellen an, die für diese Verordnung veröffentlicht sind. Prüfen Sie für jede Norm, die Sie in die Erklärung schreiben wollen, ob und mit welcher Ausgabe sie für die Verordnung gelistet ist und welche Anforderungen sie abdeckt – besonders bei den neuen Themen Software, Cybersicherheit und selbstentwickelndes Verhalten.
In der Maschinensicherheit unterscheidet man Grundnormen (Typ A, etwa EN ISO 12100), Gruppennormen zu Sicherheitsaspekten oder Schutzeinrichtungen (Typ B) und Produktnormen für bestimmte Maschinenarten (Typ C). Eine Typ-C-Norm geht für ihre Maschinenart in der Regel vor; ob sie eine Vermutung auslöst, hängt aber wie bei allen Normen von der Fundstelle im Amtsblatt ab.
Nein. Sie sind freiwillig. Wer andere Lösungen wählt, weist die Erfüllung der Anforderungen in den technischen Unterlagen nach (Erwägungsgrund 48).
Nein. Anzugeben sind die Norm mit Ausgabe und das Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt (Anhang V Teil A Nr. 7).
Dann fehlt die Vermutung, und Sie weisen die Anforderungen direkt nach. Bei Anhang I Teil B ist Modul A in diesem Fall nicht zulässig (Art. 25 Abs. 3).
Ja. Für einen Binnenmarkt-Notfall wurden Notfallverfahren eingefügt, darunter eine besondere Konformitätsvermutung (Art. 25a ff.). Sie greifen nur, wenn der Notfallmodus aktiviert ist.
Jede Norm mit Fundstelle, abgedeckten Anforderungen und Nachweis – direkt für die Erklärung. Testakte kostenlos bis 20.01.2027.
Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023, einschließlich der Berichtigung vom 1.4.2025; Richtlinie 2006/42/EG für die bisherige Rechtslage.
Die Angaben sind gegen den amtlichen Wortlaut geprüft, sinngemäß wiedergegeben und gekürzt; maßgeblich bleibt der amtliche Wortlaut.
normakte ist eine Schreib- und Rechenhilfe und ersetzt weder die Konformitätsbewertung noch eine notifizierte Stelle, eine sicherheitstechnische Beurteilung durch Fachleute oder eine Rechtsberatung.