normakte / Richtlinie und Verordnung im Vergleich
Was gleich bleibt, was neu ist und wo die bisherigen Anhänge jetzt stehen – Punkt für Punkt, mit Fundstelle im amtlichen Text.
| Thema | Richtlinie 2006/42/EG | Verordnung (EU) 2023/1230 | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rechtsform | Richtlinie, in nationales Recht umgesetzt | Verordnung, gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat | Art. 54 |
| Anwendungsbereich | Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte, Gelenkwellen, unvollständige Maschinen | Maschinen und „dazugehörige Produkte“ (auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte, abnehmbare Gelenkwellen) sowie unvollständige Maschinen | Art. 2 Abs. 1 |
| Software | im Maschinenbegriff nicht ausdrücklich erfasst | Eine Gesamtheit, der nur das Aufspielen der vorgesehenen Software fehlt, ist eine Maschine; Sicherheitsbauteile können auch digital sein, gesondert in Verkehr gebrachte Software mit Sicherheitsfunktion eingeschlossen | Art. 3 Nr. 1 Buchst. f, Nr. 3 |
| Hochrisiko-Maschinen | eine Liste in Anhang IV | zwei Teile: Anhang I Teil A (6 Kategorien, immer mit notifizierter Stelle) und Teil B (19 Kategorien) | Art. 6, Anhang I |
| Konformitätsbewertung | interne Fertigungskontrolle, EG-Baumusterprüfung, umfassende Qualitätssicherung | Module A, B+C und H, neu die Einzelprüfung (Modul G); für Anhang I Teil A keine interne Fertigungskontrolle | Art. 25 |
| Grundlegende Anforderungen | Anhang I | Anhang III, ergänzt um Schutz gegen Korrumpierung, Software in Steuerungen, selbstentwickelndes Verhalten, Mensch-Maschine-Interaktion und autonome mobile Maschinen | Anhang III 1.1.6, 1.1.9, 1.2.1, 1.3.7, 3.2.4 |
| Technische Unterlagen | Anhang VII | Anhang IV (Teil A für Maschinen, Teil B für unvollständige Maschinen); Quellcode oder Programmierlogik auf begründeten Antrag | Art. 10 Abs. 3, Anhang IV |
| Konformitätserklärung | Anhang II, mit Person, die die technischen Unterlagen zusammenstellt | Anhang V Teil A; eine einzige Erklärung für alle Rechtsakte; Zugang auch über Internetadresse oder maschinenlesbaren Code | Art. 21, Art. 10 Abs. 8 |
| Betriebsanleitung | Papier | digital zulässig, mindestens zehn Jahre online; Papier auf Verlangen beim Kauf; Sicherheitsinformationen für nichtprofessionelle Nutzer immer auf Papier | Art. 10 Abs. 7 |
| Kennzeichnung und Kontakt | Name und Anschrift des Herstellers | zusätzlich Website, E-Mail oder andere digitale Kontaktmöglichkeit; eine einzige Anlaufstelle; Baujahr als Jahr des Abschlusses der Herstellung | Art. 10 Abs. 5 und 6 |
| Wirtschaftsakteure | Hersteller und Bevollmächtigter | zusätzlich eigene Pflichten für Einführer und Händler; Rückverfolgbarkeit zehn Jahre | Art. 13 bis 17, Art. 19 |
| Wesentliche Veränderung | nicht in der Richtlinie definiert | definiert; wer sie vornimmt, gilt als Hersteller | Art. 3 Nr. 16, Art. 18 |
| Marktbeobachtung | — | Stichproben, Beschwerden, Rückrufverzeichnis, soweit angesichts der Risiken angemessen | Art. 10 Abs. 4 |
| Inhalt | Richtlinie | Verordnung |
|---|---|---|
| Grundlegende Anforderungen | Anhang I | Anhang III |
| EG-/EU-Konformitäts- und Einbauerklärung (früher „Herstellererklärung“) | Anhang II | Anhang V |
| CE-Kennzeichnung | Anhang III | Art. 23, 24 |
| Hochrisiko-Maschinen | Anhang IV | Anhang I |
| Sicherheitsbauteile (nicht erschöpfend) | Anhang V | Anhang II |
| Montageanleitung | Anhang VI | Anhang XI |
| Technische Unterlagen | Anhang VII | Anhang IV |
| Interne Fertigungskontrolle | Anhang VIII | Anhang VI (Modul A) |
| Baumusterprüfung | Anhang IX | Anhang VII (Modul B) mit Anhang VIII (Modul C) |
| Umfassende Qualitätssicherung | Anhang X | Anhang IX (Modul H) |
| Einzelprüfung | — | Anhang X (Modul G) |
Die vollständige Entsprechung der Artikel steht in der Entsprechungstabelle in Anhang XII der Verordnung.
Am Ablauf ändert sich wenig. Der Hersteller beurteilt die Risiken, ermittelt die geltenden Anforderungen, konstruiert danach, erstellt die technischen Unterlagen, wählt das Verfahren, stellt die Erklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Auch die Rangfolge der Schutzmaßnahmen – erst konstruktiv, dann technisch, zuletzt informierend – ist dieselbe (Anhang III 1.1.2). Wer eine saubere Akte nach der Richtlinie hat, muss sie ergänzen, nicht neu schreiben.
Produkte, die vor dem 20. Januar 2027 nach der Richtlinie in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden. EG-Baumusterprüfbescheinigungen nach der Richtlinie bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig (Art. 52). Maßgeblich ist für jedes einzelne Exemplar der Tag des Inverkehrbringens.
Bis zum 19. Januar 2027 gilt für das Inverkehrbringen die Richtlinie, ab dem 20. Januar 2027 die Verordnung. Wer heute konstruiert und 2027 liefert, sollte die Anforderungen der Verordnung schon jetzt in die Konstruktion und die Akte aufnehmen.
Nur wenn sie in Anhang I steht. Bei Teil A immer; bei Teil B nur, wenn harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen nicht alle einschlägigen Anforderungen abdecken. Alle anderen Maschinen bleiben bei der internen Fertigungskontrolle (Art. 25).
Ja. Wer eine Maschine für den Eigengebrauch herstellt und in Betrieb nimmt, gilt als Hersteller (Art. 3 Nr. 18 Buchst. b).
Die Konformitätsvermutung gibt es für Normen, deren Fundstelle im Amtsblatt veröffentlicht ist (Art. 20 Abs. 1). Prüfen Sie vor der Erklärung, welche Normen für die Verordnung veröffentlicht sind – die Liste unter der Richtlinie gilt nicht automatisch weiter.
Anforderungen nach Anhang III mit Nachweis, Erklärung nach Anhang V und Typenschild an einem Ort. Testakte kostenlos bis 20.01.2027.
Quellen. Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023, einschließlich der Berichtigung vom 1.4.2025; Richtlinie 2006/42/EG für die bisherige Rechtslage.
Die Angaben sind gegen den amtlichen Wortlaut geprüft, sinngemäß wiedergegeben und gekürzt; maßgeblich bleibt der amtliche Wortlaut.
normakte ist eine Schreib- und Rechenhilfe und ersetzt weder die Konformitätsbewertung noch eine notifizierte Stelle, eine sicherheitstechnische Beurteilung durch Fachleute oder eine Rechtsberatung.